Die Einrichtungen des Fachbereiches "Gemeinsames Wohnen für
Mutter und Kind" bieten in verschiedenen Wohnformen Schwangeren und Alleinerziehenden mit ihrem Kindern Wohnraum mit sozialpädagogischer Betreuung an. Diese Begleitung hilft bei der Bewältigung
persönlicher und sozialer Schwierigkeiten.
Die Hilfen richten sich gleichberechtigt an die Frau und das Kind. Sie werden unabhängig vom Alter der Mutter gewährt, lediglich das jüngste Kind muss unter sechs Jahren sein.
Die vorrangige Rechtsgrundlage der Hilfegewährung bildet &19 SGB VIII "Gemeinsame Wohnform für Mütter und Kinder".
Unsere Begleitung ist unabhängig von Nationalität und Konfession.